Genehmigungsfreistellungen
Freigestellte Bauvorhaben
Für freigestellte Wohnbauvorhaben (nach § 63 BauO NRW) benötigen Sie keine Baugenehmigung. Grundvoraussetzung hierfür ist die Existenz eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. In diesem Fall können Sie die Bauvorlagen bei der Kommune einreichen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden.
Ob für Ihr Grundstück ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt können Sie vorab im Bereich Bebauungspläne auf dieser Homepage prüfen: