Bebauungspläne
Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist.
Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr. Aus dem Bebauungsplan ist daher etwa zu entnehmen, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt ist. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und als Satzung beschlossen. Bauvorhaben müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen.
Begründung des Bebauungsplanes
Jedem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt sind. Bestandteil der Begründung ist ferner ein Umweltbericht. In einer ebenfalls dem Bebauungsplan beigefügten zusammenfassenden Erklärung wird unter anderem dargelegt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind. Die rechtskräftigen Bebauungspläne stehen nach der Bekanntmachung mit der Begründung im Fachbereich Bauen und öffentliche Ordnung zur Einsichtnahme für alle Interessierten bereit. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
In dieser Rubrik sind die rechtskräftigen Bebauungspläne und Begründungen zu finden. Die dargestellten Dokumente dienen zu Informationszwecken und sind kein amtlicher Nachweis. Planungsrechtliche Auskünfte können nur auf Grundlage der Originale erteilt werden.
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