Abwasserbeseitigung von Niederschlags- und Schmutzwasser

Allgemeine Infos 

Niederschlagswasser ist in den meisten Bereichen des Stadtgebietes auf dem Grundstück zu versickern oder in ein Gewässer einzuleiten. Die Frage, ob Grundstücke hinsichtlich der Einleitung von Niederschlagswasser an die städtische Abwasseranlage angeschlossen werden können oder müssen, ist mit dem Abwasserbetrieb der Stadt Rees zu klären.

Auch die Frage, ob Grundstücke hinsichtlich der Einleitung von Schmutzwasser an die städtische Abwasseranlage angeschlossen werden können oder müssen, ist mit dem Abwasserbetrieb der Stadt Rees zu klären. 

 Für die Herstellung oder Nutzung eines Kanalanschlusses ist eine Genehmigung zu beantragen. Grundsätzlich muss jedes Grundstück über eine eigene Anschlussleitung verfügen. Hierzu gibt es Auskünfte und Unterlagen über Kanallagepläne und Aufmaßeichnungen von Grundstücksanschlussleitungen beim Abwasserbetrieb der Stadt Rees.

Der Abwasserbetrieb der Stadt Rees informiert auf seiner Homepage über seine Aufgaben, Aktuelle Projekte, Bereitschaftsdienste etc. 

Sofern Grundstücke aufgrund der Lage im Außenbereich oder der Entfernung zur nächsten Anschlussmöglichkeit nicht an die städtische Abwasseranlage angeschlossen werden können, ist über die Stadt Rees bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) ein Antrag auf Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht zu stellen. Für die Beseitigung des Schmutzwassers über eine vollbiologische Kleinkläranlage o.ä. ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu beantragen.