Allgemeine Infos
Für Arbeiten in und an öffentlichen Flächen ist grundsätzlich eine Genehmigung der Stadt Rees, Abteilung Tiefbau, erforderlich. Die Kosten der jeweiligen Maßnahme sind durch den Antragsteller zu tragen und alle Sicherungsmaßnahmen und die ordnungsgemäße Abwicklung der Baumaßnahme hat der Fachunternehmer zu gewährleisten.
Grundlage ist die gültige Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Rees, die einen verbindlichen Leitfaden für die Abwicklung, die technische Ausführung, die Abnahme und die Gewährleistung für alle Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum darstellt. Sie gilt sowohl für die Verlegung / Unterhaltung von Ver- und Entsorgungsleitungen als auch für Arbeiten im Grenzbereich zu privaten Anliegern
Hierzu zählen unter anderem:
- Straßenaufbrüche von Ver- und Entsorgungsunternehmen. Sowohl der laufende Baubetrieb wird seitens der Stadt Rees kontrolliert als auch mögliche Schäden, die durch den Eingriff entstanden sind, werden nachverfolgt.
- Die Anträge werden direkt von den entsprechenden Versorgern (Gas, Wasser, Strom, Datenkabel etc.) gestellt
- erforderlichen Kanalhausanschlüsse werden durch den Abwasserbetrieb der Stadt Rees beauftragt.
- Herstellung oder Umbau einer Grundstückszufahrt
- Abbrucharbeiten im Grenzbereich zu öffentlichen Verkehrsflächen
Die Aufgrabungsrichtlinie basiert auf allen gängigen Richtlinien und Vertragsbedingungen und wurde ergänzt durch Erfahrungen, die sich bei der Abwicklung von Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum auf dem Stadtgebiet Rees ergeben haben.