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Saatkrähen

Saatkrähen

  • Allgemeine Informationen zur Saatkrähe

    Die Saatkrähe (Corvus frugilegus) (Vogel des Jahres 1986) gehört zur Familie der Rabenvögel und ist ein sehr intelligentes, soziales und anpassungsfähiges Tier. Sie hat eine Körperlänge von etwa 46 cm, wiegt zwischen 400 und 500 Gramm und hat ein schwarzes (metallisch glänzendes) Gefieder sowie schwarze an den Schenkeln befiederte Beine. Unverkennbar ist ihr langer spitzer Schnabel mit der hellgrauen unbefiederten Schnabelbasis, der sie von der gleichgroßen Rabenkrähe unterscheidet.

    Als ehemaliger Steppenbewohner bevorzugt die Saatkrähe weite, offene Kulturlandschaften mit vereinzelten Gehölzgruppen und mit einem hohen Anteil feuchter Wiesen und Weiden. Der anpassungsfähige Allesfresser ernährt sich von Samen, Keimlingen, Beeren und Früchten, ergänzt um Regenwürmern, Insekten und deren Larven sowie Schnecken und Mäusen.

    Die Saatkrähe ist ein Baumbrüter und nutzt traditionelle Brutplätze. Die in monogamer „Mehrjahres- oder Dauerehe“ lebenden Saatkrähen bleiben das ganze Jahr über zusammen und besuchen spätestens nach Abschluss der Mauser (Ende Oktober) mit zunehmender Regelmäßigkeit die Brutkolonie. Ab Januar finden sich die Saatkrähen dann nahezu täglich an ihren späteren Brutplätzen ein. Der Nestbau kann ab der zweiten Februar-Hälfte erfolgen, meistens jedoch erst im März. Die Eiablage mit drei bis vier Eiern pro Vollgelege beginnt Ende März/Anfang April. Nach ungefähr 15 Tagen Brutzeit schlüpfen die Jungen, die nach weiteren rund 30 Tagen das Nest verlassen.

  • Rechtliche Situation

    Die Saatkrähe gehört zu den europäischen Vogelarten entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie und ist gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 b) bb) i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 12 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt.

    Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Darüber hinaus ist es untersagt, sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Schließlich ist es untersagt, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Saatkrähen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG kann die Untere Naturschutzbehörde von den Verboten des § 44 im begründeten Einzelfall Ausnahmen zulassen.

  • Entwicklung der Saatkrähen in Rees

    Bei den Krähen im Reeser Stadtgebiet handelt es sich ausweislich der Beobachtungen und Kartierungen der Unteren Naturschutzbehörde (Kreis Kleve) um Saatkrähen (Corvus frugilegus).

    Im Jahre 2005 gab es im Innenstadtbereich von Rees neben einer großen Saatkrähen-Kolonie zwischen Flora-und Sahlerstraße (Raadts Wäldchen) mit 106 Brutpaaren nur noch eine weitere größere Kolonie im Bereich des Stadtgartens mit insgesamt 59 Brutpaaren. Darüber hinaus verteilten sich zahlreiche kleinere Kolonien mit einem Bestand von insgesamt 854 weiteren Brutpaaren über das gesamte Stadtgebiet, die sich, mit Ausnahme von zwei Standorten im Ortskern Haldern, im Wesentlichen in Außenbereichen befanden. Von den außerörtlichen Standorten (z. B. Rheinbrücke, Aspel, Hueth, Speldrop, Grietherort) gingen dementsprechend nur vergleichsweise geringe Beeinträchtigungen aus.

    In den letzten Jahren  ist es zu einer massiven Verlagerung von Saatkrähen-Kolonien und gleichzeitig zu einer starken Reduzierung des Saatkrähenbestands gekommen. Die Standorte in Grietherort (68 Brutpaare), Speldrop (45 Brutpaare), an der Rheinbrücke (58), in Hueth (297) und Raadts Wäldchen (106 Brutpaare) sind inzwischen komplett erloschen. Außerdem hat sich die Kolonie in Aspel von 335 Brutpaaren um 259 Brutpaare reduziert.

    Gründe für die Verlagerungen bzw. die Veränderung der Tierbestände sind zum Teil Fällungen von Baumbeständen (z. B. Hueth, Raadts Wäldchen), vermutlich aber auch andere / weitergehende Maßnahmen, über die sich an dieser Stelle nur spekulieren lässt. Insgesamt führen diese Eingriffe zu einer Verlagerung und einer Reduzierung des Saatkrähen-Bestands in Rees seit 2005 um fast zwei Drittel von 1019 auf 383 Brutpaare.

    Während sich der Rückgang hauptsächlich auf die Außenbereiche beschränkt, ist im Innenstadtbereich eine erhebliche Zunahme der Population festzustellen, etwa im Bereich des Stadtgartens von 59 (2005) auf 92 Brutpaare (2017). Darüber hinaus sind bis 2017 im Bereich Friedhof / Mühlensteg (35 Brutpaare), am Busbahnhof „Vor dem Delltor“ (58 Brutpaare) und an der Lindenallee (59 Brutpaare (35 an der Straße und 24 am Sportplatz)), aber auch in einigen Privatbereichen, seit 2005 komplett neue Kolonien entstanden.

    Obwohl sich die Population in ganz Rees insgesamt erheblich reduziert hat, wurden im Innenstadtbereich (incl. Lindenallee) aktuell 268 Brutpaare gezählt, also eine Zunahme von mehr als 60 % gegenüber 2005 (165 Brutpaare). (Quelle: Untere Naturschutzbehörde (Kreis Kleve), Naturschutzzentrum im Kreis Kleve.)

  • Verlagerung der Saatkrähen-Kolonien in die Inenstadtbereiche ist Folge menschlichen Handelns

    Für die Verlagerung der Kolonien aus dem Außenbereich in die innerstädtischen Bereiche gibt es zahlreiche Gründe.

    Die natürlichen Lebensräume für die Saatkrähen nehmen immer weiter ab. Dies ist u. a. in der extensiven Landwirtschaft begründet. Zur Errichtung ihrer Nester benötigen die Saatkrähen entsprechend hohe Bäume aber auch niedrige Gebüsche und Sträucher, um entsprechend feines Nistmaterial zu finden. Nahrung, vor allem Samen, Keimlinge, Beeren und Früchte, aber auch Regenwürmer, Insekten und deren Larven sowie Schnecken und Mäuse finden sie am besten auf größeren, möglichst naturbelassenen landwirtschaftlichen Flächen. Aufgrund der seit Jahrzehnten zunehmenden Extensivierung der Landwirtschaft fallen diese natürlichen Lebensräume für die Saatkrähe zunehmend weg. Außerdem führt die Fällung entsprechend hoher Bäume zum Entfall entsprechender Nistmöglichkeiten und durch die Beseitigung niedriger Gebüsche und Sträucher finden die Tiere kein adäquates Nistmaterial mehr.

    Aufgrund der weiter unten dargestellten Beeinträchtigungen stoßen die Saatkrähen an fast keiner Stelle (weder in öffentlichen, erst Recht nicht in privaten Bereichen) auf Akzeptanz. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass auch ungenehmigte, unzulässige Maßnahmen gegen Saatkrähen zur Verlagerung von Kolonien geführt haben.

    Alle Maßnahmen für sich führen zu einer Verdrängung / Verlagerung der Saatkrähen in Bereiche, in denen sie bessere Lebensbedingungen finden. In innerstädtischen Bereichen haben sich die Lebensbedingungen für Saatkrähen, insbesondere auch aufgrund der artenschutzrechtlichen Regelungen, erheblich verbessert. So werden die Krähen dort nicht gejagt, vergrämt oder in anderer Weise beeinträchtigt, außerdem finden sie dort mehr als ausreichend Futter in Abfalleimern sowie in Form weggeworfener Lebensmittel und Essensreste; teilweise werden sie sogar von Menschen gefüttert. Diese Lebensbedingungen sind für Saatkrähen optimal.

    Insofern ist die Verlagerung der Saatkrähen-Kolonien aus den Außenbereichen in die innerstädtischen Bereiche einzig das Ergebnis menschlichen Handelns. Wären die teilweise massiven Einschnitte in die natürlichen Lebensräume der Saatkrähen nicht erfolgt, so hätte sich die Verlagerung, wie sie in den vergangenen Jahren / Jahrzehnten festzustellen ist, so vermutlich nicht dargestellt.

    Diese Entwicklung hat natürlich die nachfolgend beschriebenen Beeinträchtigungen in Form von Lärm und Verschmutzungen zur Folge.

  • Problematik: Lärm und Schmutz verursacht durch Saatkrähen

    Die Belastungen, die in Form von Verunreinigungen und Lärm von den Saatkrähen ausgehen, haben in den letzten Jahren insbesondere im Innenstadtbereich kontinuierlich zugenommen. Betroffen sind insbesondere der Bereich des Stadtgartens, wo sich neben Privatwohnungen und -häusern eine Gemeinschaftsarztpraxis und eine Apotheke befinden, der Bereich des Busbahnhofs „Vor dem Delltor“, aber auch Bereiche an der Lindenallee / am dortigen Sportplatz oder der Friedhof am Westring.

    Darüber hinaus gibt es auch regelmäßig Beschwerden von Eigentümern bzw. Nutzern von Privatgrundstücken, in deren Baumbeständen sich ebenfalls Saatkrähen angesiedelt haben. Als Argumente werden die Hygiene und Gesundheitsgefährdung, die Optik und Lebensqualität, die nur noch eingeschränkt mögliche Nutzung von Straßen oder Gehwegen sowie schließlich die nicht unerhebliche Lärmbelästigung angeführt.

    Die Stadt Rees ist sich ihrer Verantwortung in diesem Zusammenhang bewusst und hat sich ausführlich mit dieser Thematik und etwaigen Lösungsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Leider sind Handlungsmöglichkeiten (sowohl für die Stadt, als auch für Privatpersonen) nur sehr eingeschränkt gegeben, da die Saatkrähen unter Artenschutz stehen.

  • ABER: Keine Gesundheitsgefahr durch den Kot der Saatkrähen

    Auf Nachfrage der Stadt Rees wurde seitens des Gesundheitsamtes mitgeteilt, dass eine definierte Gesundheitsgefährdung vom Kot der Saatkrähen nicht ausgehe. Dies hat der Kreis Kleve bereits im Juni 2015 auch schriftlich mitgeteilt. Insofern scheiden populationsreduzierende Maßnahmen aus Gründen der Gesundheitsgefährdung oder des Seuchenschutzes aus.

  • Effektive Maßnahmen sind nicht zulässig, und zugelassene Maßnahmen sind wenig effektiv oder sogar kontraproduktiv.

    Nachfolgend werden die zulässigen und unzulässigen Maßnahmen kurz dargestellt:

    Eine effektive, längerfristige und gesamtstädtisch verträgliche Lösung des Problems lässt sich ausschließlich durch eine Reduzierung der Krähenpopulation, insbesondere im Innenstadtbereich, erreichen. Entsprechende Maßnahmen sind aufgrund des Schutzstatus der Saatkrähen jedoch nicht zulässig und auch nicht ausnahmsweise genehmigungsfähig.

    Auch die Entnahme von Eiern aus den Nestern ist ebenso wenig zulässig und genehmigungsfähig.

    Die Saatkrähe unterliegt auch nicht dem Jagdrecht gem. § 2 BJagdG, so dass auch die Möglichkeit der Jagd (incl. Falkner) entfällt.

    In diversen Gesprächen mit der Unteren Jagdbehörde, dem Veterinäramt, dem Gesundheitsamt, der Unteren Naturschutzbehörde, aber auch mit der Greifvogel- und Wildtierauffangstation Kreis Kleve und der Vogelschutzwarte des LANUV wurde deutlich, dass ausschließlich ausgewählte Vergrämungsmaßnahmen infrage kommen könnten und genehmigungsfähig wären. Allerdings führen Vergrämungsmaßnahmen jedoch allesamt nicht zu einer Reduzierung der Population oder zu einer Verbesserung der Situation, sondern eher zu einer Verschlechterung. Bisher wurden bundesweit zahlreiche Vergrämungsmaßnahmen (optisch, akustisch, Nestentnahme etc.) entwickelt und getestet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese meist nicht nur erfolglos (die intelligenten Vögel erkennen schnell, dass ihnen durch diese Maßnahmen keine wirkliche Gefahr droht), sondern oftmals sogar kontraproduktiv waren. Eine Vergrämung führt nämlich i. d. R. zu einer Zersplitterung der Kolonien, mit der Folge, dass sich ein Teil der Tiere neue Nistplätze in der näheren Umgebung sucht und so neue, zusätzliche Kolonien entstehen. Dabei lassen sich die Tiere jedoch nicht an bestimmte neue Standorte lenken. Das ergibt sich aus einschlägiger Literatur und den bisherigen Erfahrungen, unter anderem aus Wesel. Unabhängig davon müssten für die Krähen attraktive Alternativstandorte entsprechend den ursprünglichen Lebensbedingungen zur Verfügung stehen oder bereitgestellt werden, die zudem durch Bevölkerung, Landwirtschaft etc. akzeptiert werden müssten. Derartige akzeptierte Alternativstandorte werden seitens der Verwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde aktuell im näheren Umfeld des Reeser Stadtkerns jedoch nicht gesehen. In diesem Zusammenhang sei beispielhaft auf die Krähenkolonie im Bereich des Sportplatzes an der Lindenallee hingewiesen, die sich in den letzten Jahren neu gebildet hat. Hier sieht sich insbesondere der Turnverein TV Rees beeinträchtigt.

    Im Übrigen werden die durch Vergrämungsaktionen „freigewordenen“ Nistplätze im Bereich der bisherigen Kolonien wieder, insbesondere durch Jungtiere, besetzt, so dass dort allenfalls eine vorübergehende Verbesserung der Situation eintritt. Stattdessen entwickeln sich an den zumeist mehreren neuen Standorten zusätzliche Kolonien mit entsprechenden Problemen und negativen Auswirkungen auf die dortigen Umfelder.

  • Politische Beratung in Rees

    Im Frühjahr des Jahres 2017 wurde die Thematik erneut im Detail betrachtet und anschließend politisch beraten. Dabei bestätigte sich, dass eine Reduzierung des Saatkrähenbestands nicht zulässig ist und Vergrämungsmaßnahmen nicht zu einer Lösung des Problems, sondern eher zu einer Verschlechterung der Situation führen, denn sie haben erfahrungsgemäß zur Folge, dass bestehende Populationen aufgespalten werden und ein Teil der Saatkrähen neue Brutplätze suchen und damit neue Kolonien bilden. Ein Teil der Saatkrähen bleibt aber auch der alten Brutkolonie treu, wo deren Junge die noch vorhandenen Nester besetzen, so dass der Bestand der ursprünglichen Kolonie schnell wieder auf die ursprüngliche Größe anwächst. So entstehen durch die Aufspaltung eine oder mehrere neue Kolonien.

    Damit sind Vergrämungsmaßnahmen – und das belegen diverse Erfahrungen – gesamtstädtisch gesehen kontraproduktiv, verschlimmern sie doch die Problematik. Außerdem lassen sich die Krähen nicht an bestimmte Orte lenken und so besteht die Gefahr, dass sie sich an anderen sensiblen Örtlichkeiten (z. B. Kindergärten, Schulen, Friedhöfe, Sportplätze, Wohnheime, Wohngebiete etc.) niederlassen und dort für entsprechendes Konfliktpotential sorgen.

    Um eine unkontrollierte Vermehrung zu vermeiden, sollen die Saatkrähen in ihren jetzigen Brutkolonien nicht beeinträchtigt werden.

    Vor dem Hintergrund, dass Vergrämungsmaßnahmen extrem arbeits- und kostenaufwendig sind, nicht zu einer gesamtstädtisch verträglichen Lösung, sondern eher zur Verlagerung und Verstärkung der Probleme führen und sich die Beeinträchtigung der Bevölkerung hauptsächlich auf die etwa vier Monate dauernde Brut- und Aufzuchtzeit beschränken, hat der Rat der Stadt Rees in seiner Sitzung am 06.07.2017 die nachfolgend dargestellte Vorgehensweise einstimmig beschlossen.

  • Maßnahmen der Stadt:

    · Konsequente Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Internet, Flyer o. ä.), um für Akzeptanz zu sorgen und über korrektes Verhalten bzw. Fehlverhalten aufzuklären (richtige Lagerung von Tierfutter; kein achtloses Liegenlassen oder Wegwerfen von Speiseresten; korrekte Entsorgung von Abfällen; Verbot, wilde Tiere zu füttern etc.)

    · Austausch der Abfalleimer im Innenstadtbereich zwischen Rheinpromenade und Flora- / Weseler Straße um potentielle Futterquellen zu beseitigen

    · Regelmäßige Reinigungsarbeiten während der Brutzeit (2 x pro Woche) auf öffentlichen Flächen im Bereich des Stadtgartens / Vor dem Falltor, wo die Stadt straßenreinigungspflichtig ist

    · Absehen von konkreten Vergrämungsmaßnahmen, um Aufspaltungen, Verlagerungen und die unkontrollierte Vermehrung der Saatkrähen zu vermeiden

     

    Aber auch die Bevölkerung muss sich an gewisse Verhaltensregeln halten, die ebenfalls nachfolgend dargestellt sind.

  • Maßnahmen der Bevölkerung:

    Aber auch die Bevölkerung ist aufgerufen, einer möglichen Vermehrung der Saatkrähen entgegen zu wirken. Im öffentlichen Bereich sollte darauf geachtet werden, dass keine Lebensmittel oder Essensreste unachtsam weggeworfen werden. Außerdem dürfen Rabenkrähen, zu denen auch die Saatkrähe gehört, generell nicht gefüttert werden. Dies kann sogar als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Auch im privaten Bereich sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. So sollten keine Lebensmittel oder Essensreste offen auf den Kompost gegeben werden, da diese Saatkrähen, aber auch andere Tiere anlocken. Tierfutter sollte verschlossen gelagert werden, Saatflächen sollten mit Vlies abgedeckt und nach dem Kaffeetrinken oder dem Grillen sollten Lebensmittel und alle Reste sorgfältig weggeräumt werden. Ebenso sollen Mülleimer etc. verschlossen werden, da die Krähen sich auch Essensreste etc. aus offenen Abfalleimern holen, selbst wenn sie in Alufolie oder Kartons verpackt sind.

    Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine Zersplitterung der bestehenden Kolonien, eine Verdrängung in andere noch sensiblere Bereiche und schließlich eine unkontrollierte Vermehrung zu vermeiden.

  • Weitere Informationen

    Weitere Informationen sind sowohl bei der Stadt Rees als auch beim Kreis Kleve erhältlich:

    Stadt Rees, Abteilung Bauverwaltung und öffentliche Ordnung, Tel. 02851 / 51-0

    Kreis Kleve, Untere Naturschutzbehörde, Tel.: 02821/85-0