KITA-ONLINE
Was ist das?
Bereits seit einigen Jahren werden die nach § 3b Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bzw. § 5 KiBiz-Entwurf (KiBiz-E) erforderlichen Bedarfsanzeigen für einen Betreuungsplatz über das Verfahren KITA-ONLINE abgewickelt. Die Erfassung der Bedarfsanzeigen ermöglicht es dem Jugendamt, im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen zu sorgen. Die Bedarfsmeldung über KITA-ONLINE ist zwingend erforderlich, wenn Ihr Kind zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. Dabei wurden bisher die Anmeldungen der Eltern durch die jeweiligen Kindertageseinrichtungen vorgenommen und dem Jugendamt angezeigt.
Was ist neu?
Ab der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 wird es eine große Veränderung geben: Sie als Eltern sollen die Bedarfsmeldung für einen Betreuungsplatz im Zuständigkeitsbereich der Stadt Rees nunmehr selbst über das Verfahren KITA-ONLINE abgeben. Damit können Sie die Bedarfsmeldung künftig bequem von zu Hause abgeben.
Wie erfolgt die Bedarfsmeldung über KITA-ONLINE?
Sie können die Bedarfsmeldung über den neben stehenden KITA-ONLINE-Link erfassen. Dabei können Sie sich zunächst über die Kindertageseinrichtungen in Rees informieren, bevor Sie bis zu drei Wunscheinrichtungen auswählen. Nachdem Sie die erforderlichen persönlichen Daten eingegeben, überprüft und freigegeben haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, mit dem Sie Ihre Bedarfsmeldung bestätigen können. Im Anschluss daran erhalten Sie eine weitere E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihre Bedarfsanzeige eingegangen ist. Außerdem erhalten Sie damit auch Informationen zu den Elternbeiträgen.
Bis wann muss die Bedarfsmeldung erfasst werden?
Damit Ihre Bedarfsmeldung bei der Kindergartenbedarfsplanung – also für das am 1. August des Folgejahres beginnende Kindergartenjahr – berücksichtigt werden kann, muss diese bis zum 8. Dezember über KITA-ONLINE erfasst werden.
Ist eine persönliche Anmeldung in den Wunscheinrichtungen erforderlich?
Ja, zusätzlich zur Anmeldung des Betreuungsbedarfes über KITA-ONLINE ist es auch weiterhin erforderlich, dass Sie sich persönlich in Ihren Wunscheinrichtungen anmelden. Bitte nehmen Sie hierzu direkt Kontakt mit den jeweiligen Kindertageseinrichtungen auf.
Haben Sie weitere Fragen?
In den FAQs zu KITA-ONLINE finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu der Bedarfsmeldung. Diese FAQs sind in den KITA-ONLINE-Link, dort über das Symbol mit Fragezeichen oben auf der Seite einsehbar. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich auch direkt an das Kreisjugendamt Kleve unter den neben stehenden Kontaktdaten wenden.