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Schulen

Schulen in Rees

Die Stadt Rees ist Schulträgerin von drei Grundschulen in den Ortsteilen Rees, Haldern und Millingen sowie als Teilstandort von Haldern auch in Mehr. Die weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschule und das Gymnasium) sind in Rees im Schulzentrum am Westring zusammengefasst. 

  • Zuständigkeiten der Stadt als Schulträger

    Die Abteilung Schule ist für äußere Schulangelegenheiten zuständig. Hierzu gehören u. a. die Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmaterialien, Schülerbeförderung, Ausstattung der Schulräume mit Inventar etc.. Zu den inneren Schulangelegenheiten zählen die pädagogischen Belange, Stundenpläne, Notengebung und Zeugnisse etc.. Hierfür sind die Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden zuständig. 

  • Lernmittelfreiheit

    Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.

    Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:

    •     Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassen 1 bis 5) - bis zu 12,00 €
    •     Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule - Klassen 5 bis 10) - bis zu 26,00 €
    •     Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) - bis zu 23,67 €


    Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.

    Der Eigenanteil entfällt für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie können einen Antrag auf Erstattung der Kosten bei der Stadt Rees stellen. Alle Empfänger von anderen Sozialleistungen (z. B. Sozialleistungen nach SGB II) haben keinen gesetzlichen Erstattungsanspruch.

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Schulen und den zugehörigen schulischen Betreuungsangeboten.

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