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Bildungs- und Teilhabeleistungen

Stadt Rees - Jobcenter im Kreis Kleve

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Bildungs- und Teilhabepaket

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Kinder und Jugendliche können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Gefördert werden alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII - also Bürgergeld oder Sozialgeld - beziehen. Hinzu kommen Kinder von Eltern, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz erhalten.

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt. Für diese Kinder werden daher neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. So werden zum Beispiel die Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Nachhilfeunterricht und das Mittagessen in Schulen und Kindergärten bezahlt. Um die soziale und kulturelle Teilhabe in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit und Kunst zu fördern, werden Vereinsbeiträge, Kursgebühren und Ferienfreizeiten bis zu einem Betrag von zehn Euro im Monat übernommen.


Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Informationsblatt: