Leistungen nach dem SGB II
Als Arbeitsuchender können Sie finanzielle Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten, wenn Sie
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind, das heißt mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, das heißt Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft vollständig bestreiten können und in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Wenn Sie Ihren Wohnort und gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Stadt Rees haben und Bürgergeld in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei dem Jobcenter der Stadt Rees stellen. In der nebenstehenden Liste finden Sie den für Sie zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters der Stadt Rees. Bitte beachten Sie, dass die Zuordnung nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Mannes erfolgt. Grundsätzlich können Leistungen maximal für den Monat gewährt werden, in dem die Antragstellung erfolgt. Um Fragen zu klären und Leistungen zu beantragen werden aus organisatorischen Gründen grundsätzlich Terminvereinbarungen getroffen.
Wer einen Antrag auf Bürgergeld stellt, bekommt einen Bescheid vom Jobcenter der Stadt Rees. Darin ist die Höhe der individuellen Leistungen angegeben. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich unter anderem am Familienstand, an der Größe des Haushalts, an der Anzahl der Kinder, aber auch am jeweiligen Einkommen und Vermögen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem individuellen Bescheid haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Dieser ist in Ihrem Bescheid angeben.
Zugang zum Jobcenter:
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Eine detaillierte und übersichtliche Darstellung der Zuständigkeitsbereiche und Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Sie hier für die Arbeitsvermittlung und die Leistungsgewährung. Bitte klingeln Sie bei Wahrnehmung eines Termins.