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Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

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Regelaltersrentner und dauerhaft voll erwerbsgeminderten volljährigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die  ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen, Vermögen und Unterhaltsleistungen beschaffen können, erhalten auf Antrag Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII. Um Ihren persönlichen Anspruch prüfen zu können, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


Öffnungszeiten

montags, dienstags u. donnerstags:

nach tel. Terminvereinbarung zwischen 8:00 - 16:00 Uhr

mittwochs:

nach tel. Terminvereinbarung zwischen 11:00 - 16:00 Uhr

freitags:

nach tel. Terminvereinbarung zwischen 8:00 - 12:00 Uhr