Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
Regelaltersrentner und dauerhaft voll erwerbsgeminderten volljährigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen, Vermögen und Unterhaltsleistungen beschaffen können, erhalten auf Antrag Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII. Um Ihren persönlichen Anspruch prüfen zu können, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Öffnungszeiten
montags, dienstags u. donnerstags:
nach tel. Terminvereinbarung zwischen 8:00 - 16:00 Uhr
mittwochs:
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freitags:
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