SGB XII

  • Leistungsbeschreibung

    Regelaltersrentner und dauerhaft voll erwerbsgeminderten, volljährigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen, Vermögen und Unterhaltsleistungen beschaffen können, erhalten auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII. Um Ihren persönlichen Anspruch prüfen zu können, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

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