Abmeldungen Wohnsitz

  • Leistungsbeschreibung

    Bei einem Umzug innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung in Rees nicht erforderlich. Der BürgerService erhält automatisch eine Mitteilung durch Ihre Zuzugsgemeinde und meldet Sie ab. Eine Abmeldepflicht besteht nur bei Wegzug ins Ausland und bei Aufgabe von Nebenwohnsitzen. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im BürgerService erforderlich.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Bundespersonalausweis und, falls vorhanden, Reisepass
    • Persönliche Vorsprache erforderlich
  • Kosten

    Die Abmeldung ist gebührenfrei.