Abmeldungen Wohnsitz

  • Leistungsbeschreibung

    Bei einem Umzug innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung in Rees nicht erforderlich. Der BürgerService erhält automatisch eine Mitteilung durch Ihre Zuzugsgemeinde und meldet Sie ab. Eine Abmeldepflicht besteht nur bei Wegzug ins Ausland und bei Aufgabe von Nebenwohnsitzen. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im BürgerService erforderlich.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Bundespersonalausweis und, falls vorhanden, Reisepass
    • Persönliche Vorsprache erforderlich
  • Kosten

    Die Abmeldung ist gebührenfrei.
  • Weiterführende Informationen

    Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, stellen Ihnen die Kolleginnen des BürgerServices eine erweiterte Meldebescheinigung aus.