Altenheim/Altenpflegeheimunterbringung

  • Leistungsbeschreibung

    Pflegebedürftige Personen in Heimen haben einen Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII, sofern das Pflegegeld von der Pflegekasse, das einzusetzende Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten für eine Unterbringung zu begleichen.

    Leistungen nach dem SGB XII sind immer bei der Stadt oder Gemeinde zu beantragen, in dessen Bereich der Antragsteller/ die Antragstellerin vor der Heimaufnahme gewohnt hat.

    Die Leistung beinhaltet neben den Kosten für die Unterbringung in Altenheimen, einen monatlichen persönlichen Barbetrag für besondere Bedürfnisse des täglichen Lebens. Bei entsprechendem Bedarf werden auch Kosten für Bekleidung übernommen.

    Unterhaltspflichtige Kinder und Ehepartner haben sich an den Kosten für die Heimunterbringung zu beteiligen. Der finanzielle Beitrag richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kosten- und Unterhaltspflichtigen.

    Anträge auf Leistungen nach dem SGB XII und weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Mitarbeiterin.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende