Anliegerbeiträge

  • Leistungsbeschreibung

    Anliegerbeiträge der Stadt umfassen die einmaligen Kanalanschlussbeiträge, Straßenausbaubeiträge nach § 8 Kommunales Abgabengesetz NRW (KAG) und Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Für die Abrechnung gelten die jeweiligen Ortssatzungen. Künftig geplante beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen ergeben sich soweit möglich aus dem Investivplan (unverbindlich).


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Zuständige Mitarbeitende