Anliegerbeiträge
Leistungsbeschreibung
Anliegerbeiträge der Stadt umfassen die einmaligen Kanalanschlussbeiträge, Straßenausbaubeiträge nach § 8 Kommunales Abgabengesetz NRW (KAG) und Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Für die Abrechnung gelten die jeweiligen Ortssatzungen. Künftig geplante beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen ergeben sich soweit möglich aus dem Investivplan (unverbindlich).
Bitte reichen Sie neben der Adresse auch die Gemarkung, Flur und das Flurstück des Grundstücks per E-Mail an ordnungsamt@stadt-rees.de ein.