Heimpflege (Übernahme nicht gedeckter Heimpflegekosten)

  • Leistungsbeschreibung

    Reichen häusliche, teilstationäre oder Kurzzeitpflege nicht mehr aus, kann die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht werden. Um einen Heimplatz müssen sich die Angehörigen selbst bemühen. Der Antrag zur Heimaufnahme muss direkt beim betreffenden Alten- und Pflegeheim erfolgen. Sollten die eigenen Einkünfte nebst Pflegekassenleistungen nicht ausreichen, um den monatlichen Pflegesatz finanzieren zu können, so kann ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten gestellt werden.

    Leistungen nach dem SGB XII sind immer bei der Stadt oder Gemeinde zu beantragen, in dessen Bereich der Antragsteller/ die Antragstellerin vor Heimaufnahme gewohnt hat. Die Sozialämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind bei der Antragstellung behilflich. Zur weiteren Bearbeitung werden die Anträge an den Kreis Kleve weitergeleitet.

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