Ausnahmegenehmigung Zonenhalteverbot
Leistungsbeschreibung
Die Ausnahmegenehmigung zum Zonenhalteverbot erlaubt Ihnen in den ausgewiesenen Bereichen über die zulässige Parkdauer von 2 Stunden mit Parkscheibe hinaus zu parken.
Der Geltungsbereich umfasst den historischen Stadtkern von Rees. Davon ausgenommen sind folgende Straßen:
- Vor dem Delltor
- Dellstraße
- Neustraße
- Fallstraße
- Kapitelstraße
- Kirchplatz
- Gouverneurstraße
- Rathausvorplatz
- Marktplatz (zwischen Bürgerhaus, westlicher Marktplatzbebauung verlängerte
Dellstraße zwischen Geldern ́sche Kay und Rünkelstraße)
- Marktfahrbahn und nördlicher Marktplatzbebauung (zwischen Bürgerhaus und LVM Versicherung)
- Bleichstraße
Pro Haushalt wird nur eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn keine andere Parkmöglichkeit besteht wie z. Bsp. ein Stellplatz oder eine Garage.
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung zum Zonenhalteverbot ist gebührenpflichtig.
Dauer 1 Jahr 30,00 EUR
Dauer 3 Jahre 70,00 EUR
Formulare
Das Antragsformular für den Anwohnerparkausweis können Sie hier herunterladen.
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular schriftlich oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-rees.de ein.