Ausnahmegenehmigung Zonenhalteverbot
Leistungsbeschreibung
Die Ausnahmegenehmigung zum Zonenhalteverbot erlaubt Ihnen in den ausgewiesenen Bereichen über die zulässige Parkdauer von 2 Stunden mit Parkscheibe hinaus zu parken.
Der Geltungsbereich umfasst den historischen Stadtkern von Rees. Davon ausgenommen sind folgende Straßen:
- Vor dem Delltor
- Dellstraße
- Neustraße
- Fallstraße
- Kapitelstraße
- Kirchplatz
- Gouverneurstraße
- Rathausvorplatz
- Marktplatz (zwischen Bürgerhaus, westlicher Marktplatzbebauung verlängerte
Dellstraße zwischen Geldern ́sche Kay und Rünkelstraße)
- Marktfahrbahn und nördlicher Marktplatzbebauung (zwischen Bürgerhaus und LVM Versicherung)
- Bleichstraße
Pro Haushalt wird nur eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn keine andere Parkmöglichkeit besteht wie z. Bsp. ein Stellplatz oder eine Garage.
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung zum Zonenhalteverbot ist gebührenpflichtig.
Formulare
Das Antragsformular für den Anwohnerparkausweis können Sie hier herunterladen.