Ausnahmegenehmigung Zonenhalteverbot

  • Leistungsbeschreibung

    Die Ausnahmegenehmigung zum Zonenhalteverbot erlaubt Ihnen in den ausgewiesenen Bereichen über die zulässige Parkdauer von 2 Stunden mit Parkscheibe hinaus zu parken.

    Der Geltungsbereich umfasst den historischen Stadtkern von Rees. Davon ausgenommen sind folgende Straßen:


    - Vor dem Delltor

    - Dellstraße

    - Neustraße

    - Fallstraße

    - Kapitelstraße

    - Kirchplatz

    - Gouverneurstraße

    - Rathausvorplatz

    - Marktplatz (zwischen Bürgerhaus, westlicher Marktplatzbebauung verlängerte 

      Dellstraße zwischen Geldern ́sche Kay und Rünkelstraße)

    - Marktfahrbahn und nördlicher Marktplatzbebauung (zwischen Bürgerhaus und LVM Versicherung)

    - Bleichstraße


    Pro Haushalt wird nur eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn keine andere Parkmöglichkeit besteht wie z. Bsp. ein Stellplatz oder eine Garage.



  • Kosten

    Die Ausnahmegenehmigung zum Zonenhalteverbot ist gebührenpflichtig.

  • Formulare

    Das Antragsformular für den Anwohnerparkausweis können Sie hier herunterladen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende