Aufwandsersatz, Kanal

  • Leistungsbeschreibung

    Beim Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der Stadt Rees werden Kanalanschlussbeiträge aufgrund der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG  NRW) erhoben. Die Berechnung der Beiträge erfolgt aufgrund der städtischen Beitragssatzung.

    Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung eines Grundstücksanschlusses an die Abwasseranlage ist der Stadt nach § 10 Abs. 1 KAG NRW zu ersetzen. Dieser ermittelt sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten.


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