Bauanträge/Baugenehmigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich benötigen Sie für alle baulichen Vorhaben (Errichtung, bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Abbruch) eine Baugenehmigung. Aufgrund von unterschiedlichen Anforderungen im Prüfumfang und der Bauvorlagen gibt es verschiedene Verfahren: 
    • das vereinfachte Genehmigungsverfahren als Regelverfahren 
    • und die Genehmigung von großen Sonderbauten

    Von diesem Grundsatz ausgenommen sind die in der Landesbauordnung genannten genehmigungsfreien Vorhaben und sogenannte freigestellte Wohngebäude.

    Die Baugenehmigung gilt drei Jahre und verschafft dem Bauherrn Rechtssicherheit. Sie kann vor Ablauf -per Antrag- jeweils um ein Jahr verlängert werden.

    Die erteilte Bebauungsgenehmigung dient als rechtliche Absicherung im späteren Baugenehmigungsverfahren. Eine Ablehnung ist zwar ebenfalls gebührenpflichtig, erspart aber größere Kosten.
  • Weiterführende Informationen

    Möchten Sie als Bauinteressent in Zweifelsfällen rechtsverbindlich und zu geringen Kosten geklärt haben, ob ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, so sollten Sie einen Vorbescheid ("Bauvoranfrage") beantragen. Der Vorbescheid behält zwei Jahre seine Gültigkeit und kann auf Antrag verlängert werden.
  • Ansprechpunkt

    Zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen und Bescheiden aufgrund einer Bauvoranfrage ist die Kreisverwaltung Kleve. Die Stadt Rees wird im Genehmigungsverfahren beteiligt.

    Anträge auf Genehmigungsfreistellung werden direkt an die Stadt Rees gerichtet.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende