Denkmalschutz, Denkmalpflege und Baudenkmale
Leistungsbeschreibung
Die Beratung von Eigentümern, Nutzern und Interessierten in Fragen des Denkmalschutzes in Rees ist zentrale Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde im Rathaus. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen Rund ums Denkmal. Außerdem ist die Untere Denkmalbehörde zuständig für die Erstellung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.
Als Handlungsgrundlage dient das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen. Alle Maßnahmen welche Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler oder bewegliche Denkmäler betreffen, sind erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen der näheren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern, soweit diese für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind. Einen Link zum Denkmalschutzgesetz NRW finden Sie am Ende dieser Seite.
Das Denkmalschutzgesetz NRW verpflichtet Eigentümer grundsätzlich dazu, Denkmäler instand zu halten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Außerdem sollen Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler so genutzt werden, dass die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist.
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Durch das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren und die damit verbundene Beratung durch die Fachämter soll sichergestellt werden, dass Veränderungen an Denkmälern mit der notwendigen Sensibilität vorgenommen werden.
Wenn Sie Maßnahmen an, in oder in der engeren Umgebung von Denkmälern durchführen wollen, benötigen Sie dazu eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Solche „erlaubnispflichtigen Maßnahmen“ sind beispielsweise die Veränderung, Beseitigung, das Verbringen an einen anderen Ort oder eine Änderung der bisherigen Nutzung von Bau- oder ortsfesten Bodendenkmälern. Der Antrag auf Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis kann formlos gestellt werde. Wichtig sind jedoch Unterlagen, welche Aussagekraft über die geplanten Eingriffe haben. Durch verschiedene Gesetzesänderungen wurde die Erlaubnisfähigkeit von Solaranlagen auf Denkmälern vorangetrieben. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat am 08.11.2022 eine Entscheidungsrichtlinie für Solaranlagen auf Denkmälern erlassen. Diese Richtlinie finden Sie bei den unten aufgeführten Links und soll Ihnen eine erste Hilfe bei einer Planung von Solaranlagen auf Ihrem Denkmal sein.
Da der gesamte historische Ortskern von Rees seit Jahrzehnten als eingetragenes Bodendenkmal geschützt ist, benötigen Sie auch für jeden Eingriff in den Boden innerhalb des geschützten Bereiches eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Archäologie beginnt mitunter unter der Grasnarbe, in Rees auch in Einzelfällen direkt unter dem Straßenbelag.
Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz können mit Geldbußen bis zum 500.000 Euro geahndet werden.
Fördermöglichkeiten für Denkmäler
Die Stadt Rees fördert mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen kleinere Pflegemaßnahmen an geschützten Denkmälern in Privateigentum. Dabei beträgt der Höchstfördersatz in der Regel 50,00 % der denkmalbedingten Kosten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Inanspruchnahme eines Zuschusses zur Pflege von Denkmälern setzt den Antrag des Eigentümers (ggf. auch des Pächters) voraus. Ferner ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Durchführung der Maßnahme notwendig. Das Antragsverfahren muss zwingend vor Beauftragung der Maßnahmen durchgeführt werden. Zum Antrag gehören mindestens drei Vergleichsangebote.
Die Richtline zum Denkmal-Förderprogramm finden Sie hier:
Richtlinie zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen.pdf
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Denkmalbehörde.
Neben der städtischen Förderung gibt es auf Landesebene weitere Förderungsmöglichkeiten für denkmalpflegerische Maßnahmen (s. auch Link am Ende der Seite). Auch dazu berät die Untere Denkmalbehörde gern.
Steuerbescheinigungen
Eine weitere finanzielle Unterstützung für Denkmaleigentümer stellt die besondere steuerliche Abschreibung dar.
Für alle baulichen Maßnahmen, die zum Erhalt des Denkmals dienen und zu seiner sinnvollen Nutzung aufgewendet werden, kann auf Antrag eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden. Diese dient zur Vorlage beim Finanzamt, um erhöhte steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können.
Die Ausstellung der Bescheinigung ist an dem Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (denkmalrechtliche Sicherung des Objektes, Abstimmung der Maßnahme vor Beginn der Arbeiten und Antragstellung bei der Denkmalbehörde) gebunden.
Denkmalliste Stadt Rees
Alle geschützten Bau-, Boden-, Garten- und beweglichen Denkmäler im Reeser Stadtgebiet sowie Denkmalbereiche sind in der sogenannten Denkmalliste verzeichnet. Ob ein Objekt einen Denkmalwert hat und in die Liste aufgenommen wird, beurteilen Fachreferenten des Landschaftsverbandes Rheinland.
Am Ende dieser Seite finden Sie den Link zum geoportal.niederrhein. Hier sind alle Baudenkmäler sowie Denkmalbereiche verzeichnet. Folgende Navigation führt Sie zu den Denkmälern:
- Öffnen des Ordners Themen, dann jeweils auswählen:
- Fachdaten
- Bauen und Planen
- Denkmäler
- Denkmäler Kreis Kleve (Häkchen setzen)
- Danach können Sie in der Karte Rees reinzoomen und finden eine Übersicht der Denkmäler
Viele weitere Informationen rund ums Thema Denkmal erhalten Sie auf den Seiten der für Rees zuständigen Fachämter
- dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland sowie
- dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Bei den unten aufgeführten Links können Sie sich direkt zu den Fachämtern weiterleiten lassen.
- Denkmäler im Überblick (Geoportal Niederrhein)
- Denkmalschutzgesetz NRW
- Förderprogramm Denkmalförderung Land NRW
- LVR-Amt für (Bau-)Denkmalpflege
- LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
- 22-11-08_dschg_nrw_entscheidungsrichtlinien_fuer_solaranlagen_auf_denkmaelern_orig.pdf
- 220914_DSD_Nachhaltigkeitsbroschuere_Web_NEU.pdf