Bauleitplanung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch geregelt und gliedert sich in zwei Ebenen:

    • die vorbereitende (Flächennutzungsplanung) und
    • die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung).

    Der Flächennutzungsplan stellt die langfristigen planerischen Zielvorstellungen der Stadt Rees, in Form der Nutzungsarten (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Grünflächen), für das gesamte Stadtgebiet dar. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und stellt eine kommunale Satzung dar. Der Bebauungsplan setzt fest, welche Bodennutzungen in seinem Geltungsbereich zulässig bzw. unzulässig sind. Somit bestimmt er über die Ausnutzung des Grundeigentums. Städte und Gemeinden haben die Aufgabe Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bebauungspläne sollen eine nachhaltige, geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende