Bauvoranfragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben haben, können diese im Rahmen einer Bauvoranfrage abschließend verbindlich geklärt werden.

    Dieses Verfahren empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die wesentlichen Einfluss auf die Planung haben. Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten, sie sind deshalb oft wesentlich weniger umfangreich als bei einem Bauantrag. Das Prüfungsverfahren beschränkt sich auf den vom Antragsteller / von der Antragstellerin vorgegebenen Umfang.

    Der Kreis Kleve ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Bauvorbescheiden zuständig. Im Zuge einer Bauvoranfrage wird die Stadt Rees am Verfahren beteiligt.
  • Erforderliche Unterlagen

    Der/die Bauherr/in bestimmt den Umfang der Unterlagen durch die Fragestellung selbst, in der Regel ist dies aber eine Beschreibung des Vorhabens. Es reicht ein formloser Antrag mit bestimmten Fragen zu der Bauabsicht, die vorab geklärt werden sollen. Ein Lageplan oder Flurkartenausdruck mit Eintragung des Bauplatzes sollte beigefügt werden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende