Berechtigungsscheine für ärztliche Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

  • Leistungsbeschreibung

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich.

    Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

    Die Arztwahl ist frei. Der Antrag ist im BürgerService der Stadt Rees zu stellen.

    Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort bei Antragstellung ausgefertigt und ausgehändigt.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch oder per Mail erfolgen.

  • Erforderliche Unterlagen

    •         Vorsprache persönlich oder durch eine sorgeberechtigte Person
    •         Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Kosten

    gebührenfrei