Bescheinigungen über Erschließungsbeiträge und Beiträge nach KAG

  • Leistungsbeschreibung

    Bescheinigungen über Anliegerbeiträge werden z.B. bei Grundstücksveräußerungen benötigt. Sie sind gebührenpflichtig und können telefonisch, schriftlich oder per Mail unter Angabe der Grundstücksbezeichnung angefordert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich formlos nach Beitragspflichten zu erkundigen. Vor der Unterzeichnung von Kaufverträgen ist dies dringend zu empfehlen, weil Beiträge einen wesentlichen Bestandteil des Kaufpreises darstellen können.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende