Leistungsbeschreibung
Die Beschilderung und Markierung durch Verkehrszeichen richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO).
Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Verkehrszeichen nur in Verbindung mit einer durch den Kreis Kleve ausgestellten straßenverkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt bzw. Markierungen aufgebracht werden. Ein Aufstellen von Verkehrszeichen durch Privatpersonen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ist ohne Anordnung nicht gestattet.