Bestattungen / Bestattungsarten

  • Leistungsbeschreibung

    Die Form der Bestattung richtet sich vorrangig nach dem Willen des Verstorbenen. Ist dieser nicht festgelegt, entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte, Lebenspartner nach dem Gesetz über die eingetragene Lebensgemeinschaft bzw. nächste Angehörige. Eine schriftliche Willenserklärung kann evtl. Auseinandersetzungen über das Entscheidungsrecht verhindern.

    Für die Erdbestattung kann eine Beisetzung in einem Wahlgrab, Reihengrab (auch anonym) oder Kindergrab gewählt werden.
    Für die Feuerbestattung (Urnenbestattung) kann ebenfalls zwischen Wahlgräber, Reihengräber (auch anonym) gewählt werden. Die Auswahl der Wahlgrabstätten erfolgt vor Ort, in Absprache mit dem Ansprechpartner von der Friedhofverwaltung. Auf allen städtischen Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 25 Jahre.

    Anonyme Bestattungen sind auf den Kommunalfriedhöfen in Rees, Millingen und Haldern, Isselburger Straße, möglich.

    Folgende Arten von Grabstätten sind auf allen kommunalen Friedhöfen der Stadt Rees möglich, es sei denn der jeweilige Friedhof wird hinter der Grabart extra benannt: 

    •     Wahlgrab (ein- oder mehrstellig)
    •     Reihengrab
    •     Urnenwahlgrab (ein- oder mehrstellig)
    •     pflegefreies Urnenwahlgrab
    •     Urnenreihengrab
    •     Urnengemeinschaftsgrab (Rees, Millingen, Haldern Isselburger Str.)
    •     Urnenbaumbestattungsgrab (Bienen)
    •     Urnenstelen (Rees, Millingen, Haldern Isselburger Str.)
    •     Aschestreufeld (Haldern Turmallee)
    •     anonymes Reihengrab (Rees, Millingen, Haldern Isselburger Str.)
    •     anonymes Urnenreihengrab (Rees, Millingen, Haldern Isselburger Str.)
    •     Wahlgrabstätten für muslimische Verstorbene (Millingen)
    •     Wahlgrabstätten für yezidische Verstorbene (Millingen)


     Wenn noch keine Grabstätte vorhanden ist, muss der Verstorbene beim Ableben grundsätzlich auch Einwohner des Stadtgebietes bzw. Ortsteiles sein, um auf dem Friedhof bestattet werden zu können. Die Friedhöfe sind für die jeweiligen Grabarten in Grabfelder aufgeteilt.  Auf dem Friedhof an der Turmallee sind Einfassungen nicht erlaubt. Grabplatten sind generell unzulässig.  

     Die einzelnen Gestaltungsvorschriften sind der Friedhofssatzung zu entnehmen, die auch den Steinmetzen vorliegt, die hier regelmäßig tätig sind. Vor der Aufstellung von Grabmalen und Einfassungen müssen die Steinmetze einen Antrag vorlegen. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Wichtig ist, die Aufstellung nicht zu früh zu veranlassen. Ein Zeitraum von mindestens 8 Wochen, abhängig von der Witterung, ist zu empfehlen.

     Die anonymen Gräber sind als Rasenfläche gestaltet. Für Gestecke und Grablichter sind zentrale Gedenksteine mit Pflasterflächen angelegt worden

     Weitere Einzelheiten zu den Bestattungen, den Grabarten und den jeweiligen Grabgebühren sind in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührenordnung geregelt. Diese finden Sie auf der folgende Seite unter "Sicherheit und Ordnung"

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Familienbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Scheidungsurteil
    • Rentennummer
    • Krankenkassenkarte
    • Lebens- und Sterbeversicherungen
    • Dokumente über evtl. vorhandene Wahlgräber
    • Verfügungen über Wünsche des Verstorbenen
  • Kosten

    In der Satzung für Friedhofsgebühren finden Sie alle Informationen über die anfallenden Gebühren. Diese ist auf der folgenden Seite unter "Sicherheit und Ordnung" zu finden.
  • Verfahrensablauf

    Vorgehen bei einem Todesfall:

    Bei einem Sterbefall muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte von den Angehörigen als erstes ein Bestattungsunternehmen mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt werden und der Bestattung. Der Auftraggeber gilt auch als Antragsteller bei der Friedhofsverwaltung, was wichtig ist für die Kostenpflicht.

  • Weiterführende Informationen

    Mögliche Hilfestellungen und Dienstleistungen der Bestattungsunternehmen:

    • Behördengänge
    • Abstimmung des Bestattungstermines und Auswahl der Grabstätte
    • Gestaltung der Trauerkarten und Zeitungsanzeigen
    • Aufträge an Gärtnereien für Sarggestecke, Kränze etc.
    • Abstimmung / Vorbereitung der Aufbahrung, Trauerfeier in der Friedhofshalle und Beisetzung
    • Terminabsprache mit Pfarrer oder Redner
    • Reservierung von Gaststätten für Kaffeetafel
    • Empfehlung von Gärtnereien und Steinmetzen für Grabgestaltung und Pflege

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende