Blindenhilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Blinde Menschen, die in Nordrhein-Westfalen leben, können unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen ein Blindengeld beantragen. Über die aktuelle Höhe des Blindengeldes informiert der Landschaftsverband Rheinland.

    Die Höhe des Blindengeldes reduziert sich, wenn zum Beispiel eine Leistung aus der Pflegekasse, einer privaten Pflegeversicherung oder eine Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege bezogen wird.

    Da sich mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Höhe des Blindengeldes verringert, kann eine ergänzende Blindenhilfe beantragt werden. Diese Leistung wird jedoch nur gezahlt, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten sind.

    Hochgradig sehbehinderte Menschen ab 16 Jahren können eine monatliche finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie ihre durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen ausgleichen können. Diese Leistung ist nicht abhängig vom Einkommen und Vermögen.

    Die Sozialämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind bei der Antragstellung behilflich. Zur weiteren Bearbeitung werden die Anträge dann an den Landschaftsverband weitergeleitet.

    Das Blindengeld, die Blindenhilfe und die Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen werden vom Landschaftsverband Rheinland gezahlt. Der Antrag kann sowohl dort als auch bei der Abteilung Soziales bei der Stadt Rees gestellt werden.

    Hier finden Sie weitere Informationen:

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