Bodenordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Die ländliche Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist das Instrument zur Verbesserung der agrarstrukturellen Rahmenbedingungen. Sie hat  sich in den letzten Jahrzehnten als wirksames Instrument zur ländlichen Entwicklung, insbesondere zur Lösung von Konflikten zwischen privater Land- und Forstwirtschaft und öffentlichen Nutzungsinteressen bewährt.

    Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden eingesetzt, um ländlichen Grundbesitz unter Mitwirkung der Grundeigentümer neu zu ordnen. Dabei werden

    •     Grundstücke nach Lage, Form und Erschließung für eine zeitgemäße Bewirtschaftung neu gestaltet,
    •     die ländliche Infrastruktur verbessert,
    •     Landnutzungskonflikte aufgelöst,
    •     Flächen beanspruchende Großvorhaben „aus einem Guss“ eigentumsrechtlich vorbereitet, drohende Enteignungen vermieden und
    •     flächenrelevante Dorfentwicklungsprozesse bodenordnerisch begleitet.


    Nähere Informationen zum Bodenrichtwert finden Sie hier: