Erfassung von Wehrpflichtigen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Bundesregierung hat entschieden, ab dem 1. Juli 2011 die Einberufung zum Grundwehrdienst auszusetzen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Rechtsgrundlage gilt aber das Wehrpflichtgesetz in der derzeitigen Fassung. Im Vorgriff auf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgen bereits ab sofort Musterungen und Einberufungen nur noch auf freiwilliger Basis. Die Erfassung wird weiterhin durchgeführt. Das Kreiswehrersatzamt wird sich mit den zu erfassenden Personen in Verbindung setzen und über Änderungen informieren.