Fischereischeine
Leistungsbeschreibung
Fischereischeine
Der BürgerService stellt folgende Fischereischeine aus:
Jugendfischereischein (ohne Fischereiprüfung, ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)
- 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 8,00 €
Jahresfischereischein (mit Fischereiprüfung)
Vorlage des bisherigen Fischereischeins oder des Nachweises der abgelegten Fischereiprüfung
- 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 16,00 €
Fünfjahresfischereischein
Vorlage des bisherigen Fischereischeins oder des Nachweises der abgelegten Fischereiprüfung
- 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 48,00 €
Verlängerung von Fischereischeinen
Verlängerungen sollten umgehend nach Gültigkeitsablauf vorgenommen werden
Gebühr:
- Verlängerung um 1 Jahr: 16,00 €
- Verlängerung um 5 Jahre: 48,00 €
- Jugendfischereischein (max. 1 Jahr): 8,00 €
Weiterführende Informationen
Fischereiprüfung
Die Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilen die Angelsportvereine.