Fischereischeine
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber*in eines Fischereischeins sein und diesen bei sich führen. Die Erteilung eines Fischereischeins setzt voraus, dass die betreffende Person eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat und mindestens 14 Jahre alt ist.
Der Fischereischein wird auf Antrag wahlweise für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt.
Der BürgerService stellt folgende Fischereischeine aus:
- Jugendfischereischein (ohne Fischereiprüfung, ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)
- Jahresfischereischein (mit Fischereiprüfung)
- Fünfjahresfischereischein
- Verlängerung von Fischereischeinen
Erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles Lichtbild
zusätzlich:
Jahresfischereischein (mit Fischereiprüfung)
- Vorlage des bisherigen Fischereischeins oder des Nachweises der abgelegten Fischereiprüfung
Fünfjahresfischereischein
- Vorlage des bisherigen Fischereischeins oder des Nachweises der abgelegten Fischereiprüfung
Kosten
Jugendfischereischein (ohne Fischereiprüfung, ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)
- 8,00 €
Jahresfischereischein (mit Fischereiprüfung)
- 6,00 €
Fünfjahresfischereischein
- 48,00 €
Verlängerung von Fischereischeinen
- Verlängerung um 1 Jahr: 16,00 €
- Verlängerung um 5 Jahre: 48,00 €
- Jugendfischereischein (max. 1 Jahr): 8,00 €
Weiterführende Informationen
Fischereiprüfung
Die Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilen die Angelsportvereine.