Fischereischeine

  • Leistungsbeschreibung

    Fischereischeine

    Der BürgerService stellt folgende Fischereischeine aus:


    Jugendfischereischein (ohne Fischereiprüfung, ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)

    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 8,00 €


    Jahresfischereischein (mit Fischereiprüfung)

    Vorlage des bisherigen Fischereischeins oder des Nachweises der abgelegten Fischereiprüfung

    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 16,00 €


    Fünfjahresfischereischein

    Vorlage des bisherigen Fischereischeins oder des Nachweises der abgelegten Fischereiprüfung

    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 48,00 €


    Verlängerung von Fischereischeinen

    Verlängerungen sollten umgehend nach Gültigkeitsablauf vorgenommen werden

    Gebühr:  

    • Verlängerung um 1 Jahr:  16,00 € 
    • Verlängerung um 5 Jahre:  48,00 €  
    • Jugendfischereischein (max. 1 Jahr):  8,00 €


  • Weiterführende Informationen

    Fischereiprüfung
    Die Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilen die Angelsportvereine.