Fischereischeine

  • Leistungsbeschreibung

    Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber*in eines Fischereischeins sein und diesen bei sich führen. Die Erteilung eines Fischereischeins setzt voraus, dass die betreffende Person eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat und mindestens 14 Jahre alt ist.

    Der Fischereischein wird auf Antrag wahlweise für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt.

    Der BürgerService stellt folgende Fischereischeine aus: 

    • Jugendfischereischein (ohne Fischereiprüfung, ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)
    • Jahresfischereischein (mit Fischereiprüfung)
    • Fünfjahresfischereischein
    • Verlängerung von Fischereischeinen
  • Erforderliche Unterlagen

    • 1 aktuelles Lichtbild


    zusätzlich:

    Jahresfischereischein (mit Fischereiprüfung)

    • Vorlage des bisherigen Fischereischeins oder des Nachweises der abgelegten Fischereiprüfung

    Fünfjahresfischereischein

    • Vorlage des bisherigen Fischereischeins oder des Nachweises der abgelegten Fischereiprüfung
  • Kosten

    Jugendfischereischein (ohne Fischereiprüfung, ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)

    • 8,00 €

    Jahresfischereischein (mit Fischereiprüfung)

    • 6,00 €

    Fünfjahresfischereischein

    • 48,00 €

    Verlängerung von Fischereischeinen

    • Verlängerung um 1 Jahr:  16,00 € 
    • Verlängerung um 5 Jahre:  48,00 €  
    • Jugendfischereischein (max. 1 Jahr):  8,00 €
  • Weiterführende Informationen

    Fischereiprüfung

    Die Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilen die Angelsportvereine.