Flächennutzungsplan

  • Leistungsbeschreibung

    Der Flächennutzungsplan stellt die Ziele der Stadtentwicklung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar.

    Dem Flächennutzungsplan ist insbesondere zu entnehmen, an welcher Stelle folgende Flächen im Stadtgebiet dargestellt sind:

    •     Wohnbauflächen
    •     gemischte Bauflächen
    •     Gewerbe- und Industrieflächen
    •     Sonderbauflächen
    •     Gemeinbedarfsflächen
    •     Grünflächen
    •     Flächen für die Landwirtschaft, Verkehrsflächen und weiteres

    Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Stadt eine für sie verbindliche Vorentscheidung für ihre zukünftige städtebauliche Entwicklung. Unmittelbare rechtliche Wirkungen für die Bürgerinnen und Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan hingegen nicht. Allein aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes lässt sich daher kein Baurecht für ein bestimmtes Grundstück herleiten.

    Eine außenverbindliche Konkretisierung erfolgt erst durch die Aufstellung von nachfolgenden Bebauungsplänen.

    Der Flächennutzungsplan sowie die wirksam gewordenen Änderungen liegen zusammen mit den Begründungen im Fachbereich Bauen und öffentliche Ordnung, Abteilung Hochbau und Planung zur Einsichtnahme für alle Interessierten bereit. Allerdings wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende