Geburt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
    Zur Anzeige der Geburt sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    •    Der Vater des Kindes, wenn er ebenfalls die elterliche Sorge hat
    •    Die Mutter
    •    Die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, der Arzt, der dabei zugegen war
    •    Jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist

    Wird Ihr Kind zu Hause oder in einem Geburtshaus geboren, stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie mit Ihren Unterlagen persönlich dem Standesamt vorlegen müssen.
  • Erforderliche Unterlagen

    Sind die Eltern miteinander verheiratet:

    •    Personalausweis oder Reisepass
    •    eine Eheurkunde oder
    •    die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung
    •    und die Geburtsurkunden

    Ist die Mutter ledig:

    •    Personalausweis oder Reisepass
    •    und eine Geburtsurkunde

    Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, werden vom Vater die gleichen Unterlagen benötigt.

    •    zusätzlich eine Ausfertigung der Vaterschaftsanerkennung und
    •    die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge

    Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:

    •    Personalausweis oder Reisepass
    •    eine Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder
    •    die ausländische Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil und Übersetzung
    •    oder eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes
    •    oder die ausländische Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes mit Übersetzung

    Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
    Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
  • Kosten

    •    Bescheinigungen für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), Kindergeld, und für Eltern-geld sind gebührenfrei
    •    Geburtsurkunde 10,00 Euro