Gestattungen

  • Leistungsbeschreibung

    Wer gewerblich, das heißt mit Gewinnerzielungsabsicht, alkoholische Getränke anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Aktionen an Dritte abgibt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (Gestattung).
  • Weiterführende Informationen

    Für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

    Veranstaltungen nach 22.00 Uhr erfordern zusätzliche Erlaubnisse.
  • Frist

    Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin dem Ordnungsamt vorliegen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung sicherzustellen, da möglicherweise Stellungnahmen anderer Stellen eingeholt werden müssen.