Gewässerverschmutzung

  • Leistungsbeschreibung

    Unter Gewässerverschmutzung ist die Verunreinigung von oberirdischen Gewässern oder des Grundwassers z. B. durch unbefugte Abwassereinleitung, Abfall, Öl oder Gift zu verstehen.
    Besondere Vorsicht ist bei dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geboten. Das Auslaufen, Versickern oder das ins Wasser Einleiten dieser Stoffe kann neben einer nachhaltigen Verunreinigung des Gewässers und einer Gefährdung der Wasserversorgung und der Abwasseranlagen auch Brand- und Explosionsgefahr zur Folge haben.
    Eine Gefahr für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser besteht ebenfalls durch die missbräuchliche Nutzung von Pflanzenschutzmitteln.

    Zum Schutz des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer müssen bei Vorfällen oder Schadensfällen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden. Zuständig hierfür ist grundsätzlich der Verursacher.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende