Gewerbe (An-, Um- und Abmeldungen)

  • Leistungsbeschreibung

    Gewerbeanmeldung
    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, hat dies anzuzeigen! Zum selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes zählen alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht die Ausübung eines Reisegewerbes darstellen oder die nicht auf festgesetzten Veranstaltungen (z.B. Stadtfest) ausgeübt werden.
    Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte), die bloße Verwaltung von eigenem Vermögen (z.B. Mietshaus) sowie generell verbotene Tätigkeiten.
     

    Gewerbeabmeldung
    Wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt oder den Betriebssitz in ein anderes Stadtgebiet verlegt, hat dies anzuzeigen!

     

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • bei juristischen Personen (z. B. GmbH) Handelsregisterauszug bzw. Notarvertrag
    • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die zugehörigen Erlaubnisse
  • Kosten

    Die Gebühr für die Gewerbean- und ummeldung beträgt bei Einzelunternehmen 26,00 €.

    Bei juristischen Personen kostet eine Gewerbeanmledung 33,00 € und für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00 €.


    Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen erteilt die Handwerkskammer bzw. die Industrie- und Handelskammer.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende