Gleichstellungsbeauftragte

  • Leistungsbeschreibung

    Frauen sind nach dem Gesetz gleichberechtigt. Im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es dazu: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
     
    Nach mehr als 50 Jahren nach Inkrafttreten des Grundgesetzes sieht die Wirklichkeit aber leider anders aus:
    •     Frauen werden schneller arbeitslos als Männer
    •     Frauen werden im Berufsleben immer noch schlechter bezahlt und seltener befördert als Männer
    •     Mädchen haben weniger Berufswahlmöglichkeiten als Jungen
    •     Frauen sind in wichtigen Positionen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik nur schwach vertreten
    •     Frauen tragen, auch wenn sie berufstätig sind, die Hauptlast bei der Hausarbeit und Kindererziehung
    •     Frauen leben häufiger in sozialer Not als Männer
    •     Frauen erfahren gesellschaftliche und berufliche Diskriminierungen durch Bezeichnungen wie „Doppelverdienerin“ oder die Festlegung auf die Rolle der Hausfrau und Mutter, die einer beruflichen Förderung entgegensteht
    •     Frauen werden häufiger Opfer seelischer und körperlicher Gewaltanwendung, die ein Ausdruck von Missachtung und Benachteiligung durch Männer ist.


    Die Gleichstellungsbeauftragte
    •     setzt sich dafür ein, diese Situation zu ändern. Sie möchte den Frauen helfen, Benachteiligungen in allen Lebensbereichen abzubauen. Sie möchte mit ihrer Arbeit dazu beitragen, eine Bewusstseinsbildung zum partnerschaftlichen Zusammenleben von Frau und Mann herbeizuführen.
    •     versucht, Lösungsvorschläge an Betroffene zu vermitteln, nimmt Vorschläge und Anregungen entgegen, sie knüpft Kontakte zu Frauengruppen und informiert über die Situation der Frau in Beruf und Ausbildung, Ehe und Familie sowie im öffentlichen Leben.
    •     soll auf kommunaler Ebene Gleichstellungsprobleme aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen, um die Erfüllung des verfassungsmäßigen Gleichheitsgebotes zu sichern. 



    Die Gleichstellungsbeauftragte
    •     gibt Hilfestellung für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Beratungseinrichtungen
    •     knüpft Kontakt zu Reeser Frauengruppen, Organisationen, Initiativen, Gewerkschaften, Berufsverbänden etc.
    •     fördert Veranstaltungen zu frauenrelevanten Themen
    •     hält Informationsmaterial bereit
    •     prüft Rats- und Ausschussvorlagen unter Gleichstellungsgesichtspunkten
    •     arbeitet mit überregionalen Gremien und Gleichstellungsstellen


    Wenn Sie
    •     berufliche oder gesellschaftliche Benachteiligungen erfahren haben
    •     Unterstützung und Rat brauchen
    •     Informationen und Auskünfte zu familiären oder beruflichen Themen benötigen
    •     Vorschläge für Aktionen zur Verbesserung der Gleichstellung von Mann und Frau haben


    wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an die Gleichstellungsbeauftragte Birgit Fischer.

    Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt !!!

    Hier finden Sie weitere Informationen zu z. B. Veranstaltungen: