Grabmale

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Errichtung und Veränderung von Grabmalen und Einfassungen sind die Vorgaben aus der Friedhofssatzung der Stadt Rees zu beachten. Dabei sind die Errichtung und Veränderungen genehmigungspflichtig, so dass vorher eine entsprechende Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen ist.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende