Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

  • Leistungsbeschreibung

    Regelaltersrentnern und dauerhaft voll erwerbsgeminderten, volljährigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen, Vermögen und Unterhaltsleistungen beschaffen können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu gewähren. Um Ihren Anspruch ermitteln zu können, nehmen Sie gerne persönlich Kontakt zu uns auf.

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  • Weiterführende Informationen

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags u. donnerstags:

    nach tel. Terminvereinbarung zwischen 8:30 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr

    mittwochs:

    nach tel. Terminvereinbarung zwischen 11:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr

    freitags:

    nach tel. Terminvereinbarung zwischen 8:30 - 12:00 Uhr

    montags, dienstags, donnerstags, freitags

    Notfallsprechzeit (ohne Termin) 8:00 - 8:30 Uhr



    Ansprechpartnerin bei Nachnamen, die mit A-O beginnen: Frau Artner

    Ansprechpartnerin bei Nachnamen, die mit P-Z beginnen: Frau Weikamp


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