Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

  • Leistungsbeschreibung

    Regelaltersrentnern und dauerhaft voll erwerbsgeminderten, volljährigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen, Vermögen und Unterhaltsleistungen beschaffen können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu gewähren. Um Ihren Anspruch ermitteln zu können, nehmen Sie gerne persönlich Kontakt zu uns auf.

    Auf der folgenden Seite erhalten Sie nähere Informationen:
  • Weiterführende Informationen

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags:

    nach tel. Terminvereinbarung


    Ansprechpartnerin bei Nachnamen, die mit A-H beginnen: Frau Erzi

    Ansprechpartnerin bei Nachnamen, die mit J-Z beginnen: Frau Weikamp


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende