Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
Leistungsbeschreibung
Regelaltersrentnern und dauerhaft voll erwerbsgeminderten, volljährigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen, Vermögen und Unterhaltsleistungen beschaffen können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu gewähren. Um Ihren Anspruch ermitteln zu können, nehmen Sie gerne persönlich Kontakt zu uns auf.
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Öffnungszeiten
montags, dienstags u. donnerstags:
nach tel. Terminvereinbarung zwischen 8:30 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs:
nach tel. Terminvereinbarung zwischen 11:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
freitags:
nach tel. Terminvereinbarung zwischen 8:30 - 12:00 Uhr
montags, dienstags, donnerstags, freitags
Notfallsprechzeit (ohne Termin) 8:00 - 8:30 Uhr
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Ansprechpartnerin bei Nachnamen, die mit P-Z beginnen: Frau Weikamp