Grundsteuer A und B

  • Leistungsbeschreibung

    Die zurzeit gültigen Hebesätze der Stadt Rees für Grundsteuer A und B betragen:

    • Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)259 %,
    • Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 501 %.

    Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert des bebauten oder unbebauten Grundstückes und der daraus resultierende Grundsteuermessbetrag.


    Stand 01.01.2024

  • Rechtsgrundlage

    Die entsprechende Satzung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B finden Sie auf der nachfolgenden Seite unter "Finanzen".
  • Formulare


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