Grundsteuer A und B
Leistungsbeschreibung
Die zurzeit gültigen Hebesätze der Stadt Rees für Grundsteuer A und B betragen:
- Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)259 %,
- Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 501 %.
Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert des bebauten oder unbebauten Grundstückes und der daraus resultierende Grundsteuermessbetrag.
Stand 01.01.2024Rechtsgrundlage
Die entsprechende Satzung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B finden Sie auf der nachfolgenden Seite unter "Finanzen".Formulare