Grundstücksgestattungen / Nutzungen für städtische Grundstücke

  • Leistungsbeschreibung

    Mit einer Gestattung erhält der Gestattungsnehmer die Erlaubnis der Stadt Rees als Grundstückseigentümerin, auf oder in einem Grundstück Leitungen und/oder Anlagen (Überspannungen, Kabel, Rohrleitungen, Revisionsschächte, Bauanker etc.) einzubauen, zu verlegen und zu betreiben.

    Für das Recht, hierfür städtische Flächen nutzen zu dürfen, ist ein Gestattungsvertrag abzuschließen.

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