Haftpflichtansprüche

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall mit einem städtischen Fahrzeug verwickelt waren oder in sonstiger Weise durch uns geschädigt wurden, dann können Sie Schadensersatz beantragen.
  • Verfahrensablauf

    Eingangsbestätigung
    Wenn wir Ihre Schadenanzeige erhalten haben, bekommen Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Daraus können Sie das Aktenzeichen und Ihre Kontaktperson ersehen.

    Bearbeitung Ihres Antrages und Nachforschungen
    Im Anschluss an die Eingangsbestätigung werden die notwendigen Ermittlungen zur Sach- und Rechtslage durchgeführt. Ihr Schadensersatzantrag wird so schnell wie möglich bearbeitet.

    Entscheidung
    Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Entscheidung über Ihre Forderung getroffen. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatz erhalten.

    Bitte beachten Sie:
    Wenn Sie Rechnungen und Belege einreichen, so löst das nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch oder eine Zahlungspflicht unsererseits aus.
  • Weiterführende Informationen

    Bitte leiten Sie uns Ihre Schadenanzeige unbedingt schriftlich zu.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende