Hundesteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung der Stadt Rees beträgt zurzeit jährlich, wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt


    • ein Hund gehalten wird 60,00 €,
    • zwei Hunde gehalten werden 78,00 € je Hund,
    • drei oder mehr Hunde gehalten werden 96,00 € je Hund,
    • ein gefährlicher Hund gehalten wird 400,00 €,
    • zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 520,00 € je Hund.


    • Die Gebühr für einen neue Hundesteuermarke beträgt 5,50 €.


    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Rees anzumelden. Die An- und Abmeldung kann bequem online unter dem Formular "Hundeanmeldung / Hundeabmeldung" erfolgen.

    Stand 01.01.2024

  • Rechtsgrundlage

    Die entsprechende Satzung finden Sie auf der folgenden Seite unter "Finanzen".
  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Nach erfolgter Anmeldung geht Ihnen in den nächsten Tagen der Hundesteuerbescheid zusammen mit einem Meldebogen bzw. Antrag nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) zu. Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an das Ordnungsamt zurückzusenden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende