Jugendschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien. Hierbei geht es um den Verkauf und den Konsum von Alkohol und Tabakwaren in der Öffentlichkeit, die Ausleihe und den Verkauf von Filmen und Computerspielen und den Besuch von Gaststätten, Tanzveranstaltungen und Diskotheken.

    Wird das Jugendschutzgesetz vom Handel oder der Unterhaltungsbranche nicht eingehalten, sollte das Ordnungsamt informiert werden.

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