Katastrophenschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Länder sowie der Kreise und kreisfreien Städte.


    Im Verteidigungsfall ist der Katastrophenschutz der Länder Teil des Zivilschutzes des Bundes, der hier die alleinige Gesetzgebungskompetenz hat.




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Zuständige Mitarbeitende