Kleineinleiter, Umlage nach dem Abwasserabgabengesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer oder das unmittelbare Verbringen in den Untergrund ist nach dem Abwasserab­gabengesetz eine Abwasserabgabe zu entrichten. Die Abgabe ermittelt sich nach der Schädlichkeit des Abwassers bzw. einer Pauschalierung je Einwohner. Für Kleineinleitungen aus Haushaltungen u. ä. von weniger als acht Kubikmeter je Tag sind die Gemeinde bzw. der Abwasserverband abgabepflichtig. Diese sind berechtigt, die Kleineinleiterabgabe auf die Einleiter umzulegen. Abgabepflichtig sind die Einwohner, deren Kleinkläranlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Höhe ist dem Abwasserabgabengesetz i. V. m. der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Rees zu entnehmen. Die Festsetzung erfolgt zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben.

  • Rechtsgrundlage

    Die entsprechende Satzung finden Sie auf der folgenden Seite unter "Bauen"

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende