Krankenhilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn keine gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht und die Anspruchsvoraussetzungen zur Leistungsgewährung nach dem SGB XII/ AsylbLG gegeben sind, kümmert sich die Krankenhilfe im Einzelnen um die Prüfung und Bewilligung von:

    • Heil- und Kostenplänen
    • stationären Behandlunge
    • Hilfsmitteln
    • Rezepten
    • Rehabilitationsmaßnahmen
    • sonstige medizinische Therapien und Maßnahmen
    • Zuzahlungsbefreiungen

Zuständige Abteilungen