Kriegsopferfürsorge

  • Leistungsbeschreibung

    Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge und Kriegsopferversorgung (Recht der Sozialen Entschädigung) richten sich nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz), das ursprünglich für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene des Zweiten Weltkrieges geschaffen wurde. Neben den Opfern des Zweiten Weltkrieges können auch weitere Personengruppen Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören:

    • Soldatinnen und Soldaten, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben,
    • Zivildienstleistende, die eine Schädigung erlitten haben,
    • Opfer von Gewalttaten,
    • Impfgeschädigte,
    • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR.
  • Weiterführende Informationen

    Gesundheitliche Schäden, die Flüchtlingen im Zusammenhang mit Kriegseinwirkungen im Ausland oder durch traumatisierende Ereignisse vor der Einreise nach Deutschland entstanden sind, sind nicht vom Recht der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz umfasst.

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