Leichenpass

  • Leistungsbeschreibung

    Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde / Friedhofsverwaltung des Sterbeortes ausgestellt wird.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
      Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes,
    • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau.
  • Kosten

    Leichenpass = 20,00 €

  • Weiterführende Informationen

    Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen wird und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.