Leichenpass

  • Leistungsbeschreibung

    Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde / Friedhofsverwaltung des Sterbeortes ausgestellt wird.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
      Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes,
    • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau.
  • Kosten

    Leichenpass = 20,00 €

  • Weiterführende Informationen

    Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen wird und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende