Mietzuschuss

  • Leistungsbeschreibung

    Wohngeld ist eine staatliche Hilfe, die darauf abzielt, sich an den Kosten der Wohnung zu beteiligen. Wohngeld wird als Mietzuschuss bewilligt, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind. Wohngeld wird als Lastenzuschuss bewilligt, wenn Sie Eigentümer von Wohnraum sind. Sie müssen den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.

    Zum Wohngeldrechner:

  • Voraussetzung

    Ob Sie einen Zuschuss erhalten und in welcher Höhe dieser gewährt wird richtet sich unter anderem nach:

    • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
    • der Höhe des Gesamteinkommens sowie
    • der Höhe der Miete oder Belastung.

    Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Zur Prüfung Ihres Anspruchs ist ein Antrag auf Wohngeld zu stellen. Die von Ihnen gemachten Angaben im Antrag müssen Sie nachweisen. Hierzu gehören in jedem Fall Einkommensnachweise und eine Bescheinigung des Vermieters bzw. im Falle von Eigentum ein Nachweis der Belastung. In einigen Fällen können weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein.

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