Ölunfälle

  • Leistungsbeschreibung

    Da durch freigesetztes Öl nicht nur Gehwege und Fahrbahnen verschmutzt werden können, sondern auch eine erhebliche Umweltgefahr entstehen kann, werden von der Ordnungsbehörde, nach entsprechender Meldung, umgehend die notwendigen Schritte zur Beseitigung in die Wege geleitet.